2.C ANSIEDLUNG UND INTEGRATION
C.2 Welche Vorkehrungen hinsichtlich Unterkunft werden getroffen?
(vii) Haben Flüchtlinge das Recht, Mietverträge abzuschließen?
Das tut Kanada
Flüchtlinge sind zur Unterzeichnung von Mietverträgen berechtigt und werden im Rahmen ihrer Unterbringung auch dazu angehalten. Die Unterzeichnung und das Verständnis von Mietverträgen stellt einen wichtigen Bestandteil der Vermittlung von Rechten und Pflichten von Mietern nach kanadischem Recht dar. Jeder von einem Flüchtling eingegangene Mietantrag sollte in gleicher und einheitlicher Weise behandelt und bearbeitet werden im Einklang mit Nichtdiskriminierungsgesetzen der jeweiligen Provinz.
Im Einzelfall ist es für Flüchtlinge ggf. schwierig, die Mindesteinkommensanforderungen hinsichtlich eines Mietverhältnisses zu erfüllen, da sie bisher weder als Arbeitnehmer noch als Mieter in Kanada registriert wurden. Sponsoren werden ggf. dazu aufgefordert, als Bürge zu agieren und entsprechend Mietverträge gegenzuzeichnen oder einen eigenen Jahreseinkommensnachweis vorzulegen, um den von ihnen gesponserten Flüchtlingen beim Abschluss eines Mietvertrags entgegenzukommen.
Flüchtlinge sind zur Unterzeichnung von Mietverträgen berechtigt und werden im Rahmen ihrer Unterbringung auch dazu angehalten. Menschenrechtsbestimmungen der Provinzen erlauben keine durch ihren Flüchtlingsstatus begründete Benachteiligung potentieller Mieter. Beispielsweise sieht Abschnitt 2(1) des Ontario Human Rights Code vor, dass “jede Person das Recht auf diskriminierungsfreie Gleichbehandlung bezüglich ihrer Unterbringung hinsichtlich ihrer ethnischen Zugehörigkeit, Abstammung, Herkunft, Hautfarbe, Staatsangehörigkeit, Glauben, Geschlecht, sexueller Orientierung, Geschlechtsidentität, Geschlechtsausdruck, Alter, Familienstand oder Behinderung.”