2.A FLÜCHTLINGE: VON DER FÖRDERFÄHIGKEIT BIS ZUR ANKUNFT
A.8 Wie erfolgen der Transport der Flüchtlinge und die Bestimmung der jeweiligen Ankunftsorte?
(ii) Wer ist für die Übernahme der Transportkosten verantwortlich?
Das tut Kanada
Kanada bietet Transportdarlehen zur Deckung der Transportkosten von Flüchtlingen an. Die Ratenrückzahlung der Darlehen ist von den Flüchtlingen schon kurz nach ihrer Ankunft in Kanada aufzunehmen.
In Artikel 34 der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 heißt es: „Die Vertragsstaaten haben die Assimilierung und Einbürgerung von Flüchtlingen so weit wie möglich zu erleichtern. Sie haben sich insbesondere darum zu bemühen, das Einbürgerungsverfahren zu beschleunigen und die Kosten eines solchen Verfahrens so weit wie möglich zu verringern.“
Sponsorengruppen können – obwohl nicht erforderlich – die mit der Reise von gesponserten Flüchtlingen nach Kanada verbundenen Kosten übernehmen. Andernfalls können gesponserte Flüchtlinge bei der kanadischen Regierung Darlehen beantragen, um diese Kosten zu decken. Das Transportdarlehen beinhaltet genehmigte Servicegebühren der Internationalen Organisation für Migration (IOM) sowie andere damit verbundene Kosten.
Transportdarlehen können von den Flüchtlingen bei der Migrationsstelle im Ausland beantragt werden. Zu den förderfähigen Ausgaben zählen die Reisekosten, Transportsteuern, genehmigte Servicegebühren der IOM und Inlandstransportkosten.
Die Rückzahlung von Transportdarlehen sollte 30 Tage nach Ankunft der Flüchtlinge in Kanada beginnen. Je höher der Darlehensbetrag ist, desto mehr Zeit wird den Flüchtlingen für die Rückzahlung des vollen Darlehensbetrags gewährt.
Bei privat gesponserten Flüchtlingen wird für die Rückzahlung der Darlehenszinsen eine Zusatzfrist von ein bis drei Jahren – je nach Darlehenshöhe – gewährt.