2.A FLÜCHTLINGE: VON DER FÖRDERFÄHIGKEIT BIS ZUR ANKUNFT
A.1 Wer kann gesponsert werden?
(i) Welche Kriterien müssen von Antragstellern allgemein erfüllt werden, um als Flüchtling zur Neuansiedlung in Betracht gezogen zu werden?
Das tut Kanada
Kanadas System besteht aus zwei Hauptschritten zur Bestimmung, wer als Flüchtling angesiedelt wird. Im ersten gilt es festzustellen, ob sich die Antragsteller zur Ansiedlung eignen, d. h. ob sie die Anforderungen gemäß Definition der Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) von 1951 oder gemäß Kanadas eigener Definition des Begriffs „Flüchtling“ erfüllen. Der zweite besteht aus Prüfungen hinsichtlich Erfüllung der Einreisebestimmungen für Kanada. Die Antragsteller werden Sicherheits-, Kriminalitäts- und Gesundheitsprüfungen unterzogen, um sicherzustellen, dass sie kein Risiko für die kanadische Öffentlichkeit darstellen. Antragsteller auf Neuansiedlung in Kanada gelten als geeignet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Sie sind der Convention Refugee Abroad Class (siehe 2.A.1(ii)) oder der Country of Asylum Class (siehe 2.A.1(iii)) zuzurechnen.
- Die Angaben für den Antrag auf Flüchtlingsstatus sind glaubhaft (siehe 2.A.1(vi)).
- Sie können glaubhaft darlegen, dass sie in der Lage sind, sich ein Leben in Kanada aufzubauen (siehe 2.A.1(vi)) (nicht zutreffend auf Antragsteller, die dringend schutzbedürftig sind oder als gefährdet gelten).
- Es besteht für sie in absehbarer Zeit keine dauerhafte Alternativlösung als die Neuansiedlung in Kanada (siehe 2.A.1(vi)).
- Es liegen keine Einreisehindernisse aus medizinischen oder sicherheitstechnischen Gründen vor (siehe 2.A.6).
Die Entscheidung hinsichtlich Eignung basiert im Normalfall auf einem Gespräch eines Migrationsbeamten mit dem Antragsteller auf Neuansiedlung, einer Prüfung der vom Antragsteller und der Sponsorengruppe bereitgestellten Unterlagen und weiteren dem Bediensteten zur Verfügung stehenden Informationen, wie z. B. Informationen zum Zustand des jeweiligen Landes.
Die Eignung der Flüchtlinge wird auch hinsichtlich ihrer voraussichtlichen Fähigkeit, sich ein Leben in Kanada aufzubauen eingeschätzt. Es kommt sehr selten vor, dass Kanada die Neuansiedlung von Flüchtlingen aufgrund mangelnder Fähigkeit, sich ein Leben in Kanada aufzubauen, ablehnt, da humanitäre Gründe und der Schutz menschlichen Lebens im Vordergrund des kanadischen Flüchtlingsprogramms stehen. Bei seiner Einschätzung berücksichtigt der Migrationsbeamte, ob die Flüchtlinge Verwandte oder Sponsoren in Kanada haben, ihre Fähigkeit, Englisch bzw. Französisch zu sprechen oder zu lernen sowie ihr Potenzial hinsichtlich Arbeitsaufnahme und Einfallsreichtum. Bei Familienanträgen wir das Ansiedlungspotenzial aller Familienmitglieder als Einheit beurteilt. Flüchtlinge, die vom Migrationsbeamten als dringend schutzbedürftig oder in gefährlichen Umständen eingestuft werden, müssen nicht nachweisen, dass sie voraussichtlich in der Lage sind, sich ein Leben in Kanada aufzubauen.
Bei manchen Sponsoring-Kategorien (Group of Five (Fünfergruppe), Gemeinschafts-Sponsoring- siehe 2.B.3(ii)), müssen Flüchtlinge auch einen gültigen Nachweis des Flüchtlingsstatus vom UNHCR oder von ihrem Aufnahmestaat besitzen, um für die Neuansiedlung berechtigt zu sein. Durch diese Anforderung ist der Zugang zu verfügbaren Sponsoring-Kategorien limitiert. Sie wurde jedoch von Kanada eingeführt mit dem Ziel, die Qualität der Anträge zu verbessern und die eigentliche Bearbeitung zu entlasten.
Um für eine Neuansiedlung in Kanada akzeptiert zu werden, dürfen für die Flüchtlinge keine Einreisehindernisse aus medizinischen oder sicherheitstechnischen Gründen vorliegen (siehe 2.A.6). Als Einreisehindernis gilt nicht, wenn Flüchtlinge eine übermäßige Belastung für das Gesundheitssystem darstellen. Medizinische Gründe für ein Einreiseverbot liegen nur dann vor, wenn der Gesundheitszustand von Flüchtlingen eine Gefahr für die kanadische Öffentlichkeit bedeutet (d. h. aktive Tuberkulose und unbehandelte Syphilis). Nach kanadischen Bestimmungen müssen solche Flüchtlinge vor ihrer Aufnahme entsprechend behandelt werden.